CDU: Wem gehört der Sperrmüll?

Immer wieder berichten Bürger davon, dass zur Abholung bereitgestellter Sperrmüll von organisierten Gruppen regelmäßig auf Wertgegenstände durchsucht würde. Manchmal würden dann auch die Gegenstände unschön über eine größere Fläche verteilt werden. Volker Arnold, CDU-Fraktionsvorsitzender im Bezirksrat West, hatte dies zum Anlass genommen, beim ZKE nachzufragen, ob es Erkenntnisse hierüber gibt und wem die Gegenstände gehören.

In der Antwort wird betont, dass in Saarbrücken davon auszugehen ist, dass der Entsorger, also ZKE, durch die Terminvereinbarung und Bereitstellung, Eigentümer des Sperrmülls geworden ist. Wer Sachen dann mitnimmt, egal, ob es sich um potenzielle Wertsachen handelt oder nicht, würde rechtlich gesehen einen Diebstahl begehen. Auch ist es in der Abfallwirtschaftssatzung geregelt, dass es Dritten nicht gestattet ist, angefallene und zur Abholung bereitgestellte Abfälle zu durchsuchen oder wegzunehmen. Ein Zuwiderhandeln wird als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Wenn jedoch ohne Abstimmung mit dem ZKE Sachen vor die Tür gestellt werden, wird das Eigentum daran aufgegeben und die Sachen sind herrenlos. Wer dann, so die Mitteilung ZKE, diese Sachen mitnimmt, werde neuer Eigentümer.

Gleichermaßen kann jedoch ein „einfach vor die Tür stellen“, also ohne Abholtermin oder weit vor dem Termin im öffentlichen Verkehrsraum, auch eine Ordnungswidrigkeit darstellen.

Über besondere negative Erfahrungen wurde vom ZKE in diesem Zusammenhang nicht berichtet.

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